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Wir haben für einen 15-jährigen Jugendlichen ein Rezept über „Melatonin Vitabalans 5 mg 100 St. N3 PZN 19422519“ erhalten. Unseres Wissens steht dieses Präparat aber explizit auf der Liste der Lifestyle-Arzneimittel. Andererseits erhält der Patient aber auch regelmäßig ADHS-Präparate, dies ist uns von anderen Verordnungen bekannt. Dürfen wir es nun zulasten der GKV abgeben oder nicht?
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