Wir haben folgende Verordnung für ein Kind, geboren am 02.06.24, zulasten der AOK Bayern vorgelegt bekommen: „500 ml Ethanol 70 % (unvergällt!; kein Isopropanol, keine Zusätze, kein ‚Alkohol Hetterich‘). 1 x täglich zur Helmdesinfektion.“
Ist die Lösung zulasten der GKV als Rezeptur abrechenbar?