APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ethanol-Lösung auf Rezept

Wir haben folgende Verordnung für ein Kind, geboren am 02.06.24, zulasten der AOK Bayern vorgelegt bekommen: „500 ml Ethanol 70 % (unvergällt!; kein Isopropanol, keine Zusätze, kein ‚Alkohol Hetterich‘). 1 x täglich zur Helmdesinfektion.“

Ist die Lösung zulasten der GKV als Rezeptur abrechenbar?

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