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Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) haben gestern bekannt gegeben, dass sie der Bitte des Bundesgesundheitsministers bezüglich der Kostenübernahme von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nachkommen werden. Die Ersatzkassen gewähren bis zum 1. März 2025 eine Kulanzregelung, sodass deren Versicherte bis dahin weiter mit den Produkten versorgt werden können. Es bedarf keiner separaten Kostenübernahmeerklärung.
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