APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Preisanker bei ver­änderter Packungs­anzahl

Wir haben eine Ver­ordnung von Turfa gamma 100 St. vorliegen. Da die 100er-Packung nicht liefer­bar ist, müssen wir 2 x 50 St. ab­geben. Der Preis­anker wurde ja durch den Arzt bei der 100er-Packung gesetzt.

Bleibt dieses nament­lich verordnete Präparat immer der Preis­anker oder ändert sich der Preis­anker auf die beliefer­bare Größe, z. B. in unserem Fall auf Turfa gamma 50 St.?

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