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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Preisanker bei veränderter Packungsanzahl
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Wir haben eine Verordnung von Turfa gamma 100 St. vorliegen. Da die 100er-Packung nicht lieferbar ist, müssen wir 2 x 50 St. abgeben. Der Preisanker wurde ja durch den Arzt bei der 100er-Packung gesetzt.
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Bleibt dieses namentlich verordnete Präparat immer der Preisanker oder ändert sich der Preisanker auf die belieferbare Größe, z. B. in unserem Fall auf Turfa gamma 50 St.?
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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