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Wir haben eine Frage zur Abrechnung von Portokosten. Um nachträgliche Retaxierungen zu vermeiden, möchten wir uns erkundigen, ob die Beschaffungskosten (unter 9,– €) zum Beispiel bei der Beschaffung von Allergielösungen mit Rechnungskopien als Nachweis bei den GKV-Rezepten mit Anlage zur Abrechnung eingereicht werden müssen.
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