APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ab welcher Grenze müssen Porto­kosten genehmigt werden?

Wir haben eine Frage zur Abrechnung von Porto­­kosten. Um nach­­trägliche Retaxierungen zu ver­meiden, möchten wir uns erkundigen, ob die Beschaffungs­­kosten (unter 9,– €) zum Beispiel bei der Beschaffung von Allergie­­lösungen mit Rechnungs­­kopien als Nach­­weis bei den GKV-Rezepten mit Anlage zur Ab­rechnung einge­­reicht werden müssen.

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