APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wirtschaftlichkeitsgebot bei Rezepturen

Wir haben eine Frage zur Belieferung und Abrechnung einer Rezeptur-Verordnung auf E-Rezept.

Häufig erhalten wir derartige Verordnungen:

  • Wirkstoff xy
  • Grundlage xy ad 100 g
  • Das Ganze 2-mal, also 2 Kruken à 100 g.

Wenn 2 x 50 Tabletten verordnet wurden, dürfen wir nicht auf die wirtschaft­liche 100er-Packung wechseln. Daher gehen wir bei diesen Salben eben­falls davon aus, dass wir zwei Herstel­lungen haben und diese auch jeweils mit dem Her­stel­lungs­zu­schlag be­rechnen dürfen. Die Kranken­kassen retaxieren uns jedoch immer mit der Begrün­dung, dass man nur eine Kruke à 200 g und ein­mal den Her­stel­lungs­zu­schlag berechnen dürfe, obwohl wir dem Kunden aber tat­säch­lich 2 x 100 g liefern.

Ist das rechtens?

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