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Wenn 2 x 50 Tabletten verordnet wurden, dürfen wir nicht auf die wirtschaftliche 100er-Packung wechseln. Daher gehen wir bei diesen Salben ebenfalls davon aus, dass wir zwei Herstellungen haben und diese auch jeweils mit dem Herstellungszuschlag berechnen dürfen. Die Krankenkassen retaxieren uns jedoch immer mit der Begründung, dass man nur eine Kruke à 200 g und einmal den Herstellungszuschlag berechnen dürfe, obwohl wir dem Kunden aber tatsächlich 2 x 100 g liefern.
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