AKTUELLES
|
Erstattung von Produkten zur Wundversorgung bis 2. März 2025 gesichert
|
|
Gestern haben wir an dieser Stelle berichtet, dass sich die Vorgaben für die Verordnung und Erstattung von Produkten zur Wundversorgung für alle GKV-Versicherten zum Stichtag 2. Dezember 2024 geändert haben. Im Laufe des gestrigen Tages wurde jedoch bekannt, dass die Frist, innerhalb derer „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ ohne Nachweis ihres speziellen Nutzens von der GKV erstattet werden, nochmal bis zum 2. März 2025 verlängert wurde.
|
|
Verbandstoffe werden gemäß § 52 der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AM-RL des G-BA) in drei Gruppen eingeteilt. Die genaue Einteilung ist Anlage Va der AM-RL zu entnehmen:
|
|
Gruppe 1: Verbandmittel, die ausschließlich Wunden bedecken oder Flüssigkeiten aufsaugen (oder beides), wie z. B. Binden, Kompressen und Tupfer
|
|
Gruppe 2: Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften, z. B. Schaumverbände, Hydrokolloidverbände und Superabsorber
|
|
Gruppe 3: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung, z. B. halbfeste oder flüssige Zubereitungen in Form von Gelen, Cremes, Salben, Lösungen, Suspensionen etc.
|
|
Produkte der ersten beiden Gruppen sind zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig und werden dementsprechend erstattet.
|
|
Produkte der Gruppe 3, die die Wundheilung aktiv durch pharmakologische oder immunologische Eigenschaften beeinflussen (z. B. Hydrogele und antimikrobiell wirkende Produkte), werden nach Ablauf der Frist nur erstattet, wenn sie auf Antrag der Hersteller vom G-BA in die Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen wurden.
|
|
Mit der erneuten Fristverlängerung wird den Herstellern mehr Zeit eingeräumt, den speziellen Nutzen ihrer Produkte zu belegen, sodass diese weiterhin erstattungsfähig bleiben. Da einige Hersteller pflichtgemäß ihre Verbandstoffe bereits als nicht mehr erstattungsfähig gemeldet haben, wird es in den kommenden Wochen zu einigen Fragen bezüglich der Erstattung kommen. DAP wird über das korrekte Vorgehen berichten.
|
|
Auf dem DeutschenApothekenPortal finden Sie eine Arbeitshilfe zur Wundversorgung von GKV-Versicherten.
|
|
|