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Gekündigte Hilfs­taxe: Was bedeutet das für Rezeptur-Retaxierungen?

Seit der Kündi­gung der An­lagen 1 und 2 der Hilfs­taxe durch den Deutschen Apotheker­verband (DAV) zum 31. Dezember 2023 herrscht seit Januar 2024 ein vertrags­loser Zustand. Dadurch ent­stehen nun ver­mehrt Unstim­mig­keiten bei der Preis­be­rechnung von Rezepturen, und Apo­theken erhalten Retaxierungen. Die Kündigung erfolgte, nachdem der GKV-Spitzen­verband mehrere Vor­schläge zur Preis­an­gleichung wegen steigender Kosten für Rezeptur­stoffe abge­lehnt hatte. Seitdem werden Rezepturen nach den §§ 4 und 5 der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung (AMPreisV) abge­rechnet.

Sebastian Duda – stock.adobe.com


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