Gekündigte Hilfstaxe: Was bedeutet das für Rezeptur-Retaxierungen?
Seit der Kündigung der Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zum 31. Dezember 2023 herrscht seit Januar 2024 ein vertragsloser Zustand. Dadurch entstehen nun vermehrt Unstimmigkeiten bei der Preisberechnung von Rezepturen, und Apotheken erhalten Retaxierungen. Die Kündigung erfolgte, nachdem der GKV-Spitzenverband mehrere Vorschläge zur Preisangleichung wegen steigender Kosten für Rezepturstoffe abgelehnt hatte. Seitdem werden Rezepturen nach den §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet.