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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Menge 1 bei E-Rezept verordnet mit Hinweis „2x“ – was ist zu tun?
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Bei uns kam folgende Frage zu E-Rezepten auf: Darf die Menge bei E-Rezepten nach ärztlicher Rücksprache mit Dokumentation geändert werden? Hintergrund ist, dass wir mehrere Rezepte erhalten haben, bei denen „Menge 1“ im Datensatz übermittelt wurde. Allerdings stand im Feld „Arzthinweis für die Apotheke“ die Menge mit „2x“.
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Spielt es hier auch eine Rolle, ob es sich um eine Wirkstoff-, Freitext- oder FAM- bzw. PZN-Verordnung handelt? Wie sollte man hier vorgehen?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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