APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist bei einer Preis­anker­über­schreitung eine ärztliche Rück­sprache nötig?

Wir haben eine Frage zur Doku­mentation bei Preis­anker­über­schreitung und Pharma­zeutischen Bedenken. Bei einem Rezept über ein bestimmtes Atorvastatin-Generikum müssen wir aus­tauschen, da ansonsten die Compliance gefährdet wäre. Wir würden mit der Sonder-PZN und Faktor 9 dokumentieren. Allerdings wird dann bei der Rezept­kontrolle folgender Verbesserungs­vor­schlag ange­zeigt:
„Bitte ärztliche Rück­sprache bei Ver­letzung des Preis­ankers auf­grund sonstiger Bedenken als Rezept­änderung doku­mentieren. Bitte über­prüfen Sie die Angaben in Ihrem Waren­wirtschafts­system.“

Muss demnach eine ärzt­liche Rück­sprache bei Preis­anker­über­schreitung nun dokumentiert werden, wenn es Rabatt­verträge gibt? Wir dachten, das sei nicht nötig.

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