APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man bei Nichtverfügbarkeit einer nicht normierten Packung die nächst kleinere Packung abgeben?

Wir haben eine Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) von einer Uniklinik erhalten. Verordnet wurde Rinvoq 15 mg Fa. 2care4 98 St. PZN 18599670. Diese Packung trägt als Kennzeichen „ka“, es gibt keine Packungen, die Normgrößen tragen. Keine Packung mit 98 St. ist lieferbar. Können wir mit Dokumentation und Sonderkennzeichen auch eine Packung mit 90 St. abgeben? .

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com