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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Müssen Apotheken bei Cannabisrezepten eine evtl. vorliegende Genehmigung prüfen?
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Mittlerweile benötigen ja bestimmte Facharztgruppen keine Genehmigung mehr zur Verordnung von Cannabis zulasten der GKV. Zeitgleich ist aber zu lesen, dass Ärztinnen und Ärzte freiwillig weiterhin Genehmigungen einholen können, da die Krankenkassen ggf. zu einer anderen Einschätzung kommen könnten, was die Kostenübernahme angeht.
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Was bedeutet das jetzt für die Apotheke? Bisher haben wir uns bei der Erstversorgung immer eine Kopie der Genehmigung geben lassen. Sollten wir weiterhin vor erstmaliger Belieferung eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, dass die Cannabisverordnung erstattet wird, oder wird den Apotheken nun jedes Cannabisrezept erstattet? Müssen wir die Facharztgruppe prüfen?
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Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
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