APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen Apotheken bei Cannabis­rezepten eine evtl. vor­liegende Genehmi­gung prüfen?

Mittlerweile benötigen ja bestimmte Fach­arzt­gruppen keine Genehmi­gung mehr zur Ver­ordnung von Cannabis zu­lasten der GKV. Zeitgleich ist aber zu lesen, dass Ärztinnen und Ärzte frei­willig weiter­hin Genehmi­gungen ein­holen können, da die Kranken­kassen ggf. zu einer anderen Ein­schätz­ung kommen könnten, was die Kosten­über­nahme angeht.

Was bedeutet das jetzt für die Apotheke? Bisher haben wir uns bei der Erst­ver­sorgung immer eine Kopie der Genehmi­gung geben lassen. Sollten wir weiter­hin vor erst­maliger Belieferung eine Genehmi­gung bei der Kranken­kasse ein­holen, dass die Cannabis­ver­ordnung erstat­tet wird, oder wird den Apo­theken nun jedes Cannabis­rezept er­stattet? Müssen wir die Fach­arzt­gruppe prüfen?

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