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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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N1 definiert, aber nicht im Handel – wie gehen wir bei einem Entlassrezept vor?
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Uns liegt ein Entlassrezept über Methyldopa 250 60 St. N2 zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vor.
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In allen Gesetzestexten wird immer auf die Packungsgrößenverordnung verwiesen – wir dürften nur eine N1-Packung abgeben. Jedoch gibt es von diesem Arzneimittel keine kleinere Packung.
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Können wir die N2-Packung nun abgeben?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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