AKTUELLES
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Teilmengenabgabe und Dringlichkeitsliste
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Neue Dokumentation beim E-Rezept
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Bisher wird die Abgabe eines Arzneimittels nach der Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (§ 129 Abs. 2b SGB V) bei E-Rezepten mittels Schlüssel 12 (Freitext) und dem Kürzel DL (für Dringlichkeitsliste) angegeben.
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Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) hat nun in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) neue Abrechnungsgrundlagen und damit einhergehend neue Dokumentationsregeln für das E-Rezept vereinbart. Für die Dringlichkeitsliste wird ein Schlüssel 14 zur Kennzeichnung der Rezeptänderung generiert, der die bisherige Dokumentation über Schlüssel 12 ersetzen wird. Eine zusätzliche Dokumentation ist bei Verwendung dieses Schlüssels nicht vorgesehen, jedoch ist eine Signatur mittels HBA (Heilberufsausweis) notwendig. Die Softwaresysteme werden dies frühestens zum 01.11.2024 umsetzen, haben aber eine Frist bis zum 15.04.2025.
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Außerdem gibt es Änderungen bei der Dokumentation einer Teilmengenabgabe:
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Die Dokumentation mittels Schlüssel 12 (Freitext) mit dem Kürzel TMA und die teils händisch notwendige Chargendokumentation werden durch ein neues Zusatzattribut (Zusatzattribut Gruppe 16) ersetzt, in dem nur noch die PZN der Packung angegeben werden muss, aus der die Teilmenge entnommen wird. Abgerechnet wird allerdings die PZN der verordneten Packungsgröße des abgegebenen Produktes.
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Beispiel:
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PZN sind erfundene Beispiele
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Ein neuer Rezeptänderungsschlüssel 13 soll in Zukunft für die abweichende Abgabe aufgrund von Lieferengpässen in Bezug auf die Packungsgröße, die Packungsanzahl oder bzgl. der Wirkstärke zum Einsatz kommen. Auch hier ist keine zusätzliche Dokumentation vorgesehen, jedoch analog zu Schlüssel 14, eine qualifizierte elektronische Signatur mittels HBA.
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