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Einspruch anerkannt: vermutete Doppelabrechnung Papier- und E-Rezept

Vor einigen Wochen berichteten wir über eine ganz neue Form der Retaxationen: Apotheken, die für ihre Patientinnen und Patienten sowohl E- als auch Papierrezepte in engerem zeitlichem Abstand über das gleiche Mittel abgegeben hatten, wurden mit der Begründung „vermutete Doppelabrechnung“ retaxiert (zum Nachlesen „Retax: Doppelabrechnung von Papier- und E-Rezept“).

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