ABGABEFRAGE

Beyfortus® – Einzel­ver­ordnung oder Sprech­stunden­bedarf?

Eine benachbarte Kinder­arzt­praxis hat bei uns ange­fragt, ob die Bestellung und Ab­gabe von Beyfortus® möglich ist. Soweit wir heraus­finden konnten, ist Beyfortus® erstattungs­fähig.

Wir sind uns aber nicht sicher, wie Beyfortus® verordnet werden muss – als Einzel­verordnung auf Kassen­rezept, oder darf es nur als Sprech­stunden­bedarf ver­ordnet werden?

Müssen noch weitere Formalien bei der Ver­ordnung beachtet werden?

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