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ABGABEFRAGE
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Beyfortus® – Einzelverordnung oder Sprechstundenbedarf?
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Eine benachbarte Kinderarztpraxis hat bei uns angefragt, ob die Bestellung und Abgabe von Beyfortus® möglich ist. Soweit wir herausfinden konnten, ist Beyfortus® erstattungsfähig.
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Wir sind uns aber nicht sicher, wie Beyfortus® verordnet werden muss – als Einzelverordnung auf Kassenrezept, oder darf es nur als Sprechstundenbedarf verordnet werden?
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Müssen noch weitere Formalien bei der Verordnung beachtet werden?
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Bildquelle: surasak – stock.adobe.com
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