|
Wir haben eine Frage zur Erstattung bzw. Abrechnung von Beyfortus, unsere Apotheke sitzt in Bayern. Die ansässige Kinderarztpraxis stellt schon seit ca. einem Monat GKV-Rezepte zur Vorbestellung von Beyfortus aus, welche wir bei uns sammeln. Nun sind wir uns nicht sicher, ob wir Beyfortus direkt mit den Krankenkassen abrechnen können oder ob die Praxis Privatrezepte ausstellen müsste – die Eltern der Patienten also in Vorleistung treten müssten und die Kostenerstattung selbst bei der Krankenkasse beantragen sollten.
|