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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Reicht der Hinweis auf eine vorliegende Opiatsubstitution zur Verordnung von Abführmitteln?
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Bei einem Erwachsenen wurde zulasten der AOK Nordost „Bifiteral PZN 1476532 1000 ml N3“ mit dem Zusatz „Diagnose bei Opiatsubstitution“ verordnet.
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Ist diese Diagnose bei Erwachsenen zulässig, damit es die AOK übernimmt?
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Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
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