APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Reicht der Hinweis auf eine vor­liegende Opiat­substi­tution zur Ver­ordnung von Abführ­mitteln?

Bei einem Erwachsenen wurde zulasten der AOK Nordost „Bifiteral PZN 1476532 1000 ml N3“ mit dem Zusatz „Diagnose bei Opiat­substitution“ verordnet.

Ist diese Diagnose bei Erwachsenen zulässig, damit es die AOK über­nimmt?

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