|
AKTUELLE KURZUMFRAGE
|
Thema: Cannabisrezepte nach Wegfall der BtM-Pflicht
|
|
Seit dem 1. April können Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken auf einem „normalen“ Rezept verordnen. Ein Betäubungsmittelrezept ist hierfür nicht mehr nötig, denn mit der Teillegalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz.
|
|
Uns interessiert heute:
|
|
Gibt es in Ihrer Apotheke nach dem Wegfall der BtM-Pflicht mehr Verordnungen über Cannabis als vorher?
|
|
|
|
|
|
|
|
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
|
|
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
|
|
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: momius – stock.adobe.com
|