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Unsere Apotheke bekommt ab und an E-Rezepte, auf denen Fertigextrakte aus Cannabisblüten mit einer PZN verordnet sind.
Diese Verordnungen sind Rezepturen, die wir durch das Umfüllen in der Apotheke herstellen. Handelt es sich hier um eine uneindeutige Verordnung, weil eine Rezeptur mit PZN verordnet wurde? Muss das Rezept neu ausgestellt werden oder reicht es aus, wenn wir durch Freitextergänzung/-korrektur schreiben, dass es sich um eine Rezeptur handelt?
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