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Fertig­extrakte aus Cannabis­blüten mit einer PZN

Unsere Apotheke bekommt ab und an E-Rezepte, auf denen Fertig­extrakte aus Cannabis­blüten mit einer PZN verordnet sind.
Diese Verordnungen sind Rezepturen, die wir durch das Umfüllen in der Apotheke herstellen. Handelt es sich hier um eine unein­deutige Verordnung, weil eine Rezeptur mit PZN verordnet wurde? Muss das Rezept neu ausge­stellt werden oder reicht es aus, wenn wir durch Frei­text­ergänzung/-korrektur schreiben, dass es sich um eine Rezeptur handelt?

Die verordnete Menge ist hier schon durch den Arzt geklärt:
„2.0x Tilray Cannext Thc10cbd10 EXT KA (PZN: 16597916)
Dosierung: >>0,25–0–0,25 ml<<“.

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