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Mit der DAV-seitigen Kündigung der Anlage 1 (Stoffe) und Anlage 2 (Gefäße) der Hilfstaxe besteht seit Januar 2024 ein vertragsloser Zustand. Dass es bei der Preisberechnung von Rezepturen zu Unstimmigkeiten kommen würde, war abzusehen. Jetzt trudeln die Retaxierungen in den Apotheken ein. Wie ist damit umzugehen?
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