APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Monapax und Laxbene flüssig für Kinder erstattungs­fähig?

Wir sind verwirrt: Darf Monapax in manchen Fällen zulasten der GKV abge­geben werden? Als Meldung erhalten wir von unserem System zuerst die Nach­frage, ob das Alter passt (nur für Kinder bis 12 Jahre), als zweite Warnung die fehlende Norm­größe und daher sollte keine Abgabe erfolgen, um eine Retax zu vermeiden.

Und wie sieht es mit Laxbene flüssig aus? Hat keine Norm­größe, kommt keine Alters­abfrage, würde bei unserem System also durch­laufen zulasten der GKV. Können wir es zulasten der GKV ab­rechnen? Die Frage kam im Gespräch mit der Kinder­arzt­praxis vermehrt auf.

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