APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Hat die Apotheke eine Prüf­pflicht hin­sicht­lich künst­licher Befruch­tung?

Wir haben heute eine Frage zur Ver­ordnung von Präparaten zur künst­lichen Befruchtung. Uns liegt eine Verordnung über Prolutex Inj.-Lsg. vor. Auf dem E-Rezept können wir aller­dings keinen Hin­weis auf den § 27a ent­decken.

Müssen wir nun prüfen, ob es zur künst­lichen Befruch­tung ver­ordnet wurde, oder können wir es ein­fach als „normales“ Rezept mit der klassischen gesetz­lichen Zu­zahlung ab­rechnen?

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