APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf die Menge auf einem BtM-Rezept durch die Apotheke ergänzt werden?

Wir haben eine BtM-Ver­ordnung erhalten, bei der eine Menge hand­schriftlich erhöht wurde. Diese Änderung wurde mit einer Unter­schrift und einem Stempel versehen.
Unserer Kenntnis nach müssen Änderungen mit einer Unter­schrift und Datum der Änderung versehen werden, ein Stempel ist nicht zwingend erforderlich. In unserem Fall fehlt mithin das Datum.

Können wir dieses nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen oder muss dieses vom Arzt ergänzt werden?

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