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Wir haben eine BtM-Verordnung erhalten, bei der eine Menge handschriftlich erhöht wurde. Diese Änderung wurde mit einer Unterschrift und einem Stempel versehen.
Unserer Kenntnis nach müssen Änderungen mit einer Unterschrift und Datum der Änderung versehen werden, ein Stempel ist nicht zwingend erforderlich. In unserem Fall fehlt mithin das Datum.
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