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Seit es die Friedenspflichten bezüglich des Entlassrezeptes gibt, ist es um dieses Thema etwas ruhiger geworden. Dennoch sollten die Fristen im Hinterkopf behalten werden: Die Friedenspflicht für Entlassrezepte bei den Ersatzkassen gilt zwar bis zum Jahresende, doch bei Primärkassen sieht es teilweise anders aus – in NRW gilt diese nach aktuellem Stand nur bis Ende September. Hier sollten Apotheken also aufmerksam verfolgen, ob diese Frist nochmals verlängert wird, denn an der komplizierten Sachlage hinsichtlich des Nummernchaos mit Betriebsstättennummer und Standortkennzeichen hat sich bislang nichts geändert.
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