|
Die gesetzliche Unfallversicherung existiert schon seit knapp 140 Jahren und geht auf Reichskanzler Otto von Bismarck zurück. Geregelt ist sie in einem eigenen Sozialgesetzbuch (SGB VII). Erhält die Apotheke ein Rezept zulasten einer Unfallversicherung (sog. BG-Rezept), so sind oft andere Vorgaben als bei der Rezeptbelieferung zulasten einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beachten.
|