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Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Reformgesetz

Im Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes finden sich unter anderem Rahmenbedingungen für die Vertretung von Approbierten durch PTA in Ausnahmefällen, sofern eine approbierte Person per Telepharmazie zu erreichen ist. Bestimmte Aufgaben müssen allerdings dennoch durch Approbierte beaufsichtigt werden, so z. B. die Abgabe von Betäubungsmitteln.

Unsere Frage lautet daher:

Sind Sie der Ansicht, dass PTA Betäubungsmittel nur unter der Aufsicht von Apothekerinnen, Apothekern oder Pharmaingenieurinnen und -ingenieuren abgeben dürfen sollten?

Ja, denn Betäubungsmittel sind sensible Substanzen, und es ist entscheidend, dass ihre Abgabe immer unter der Aufsicht von erfahrenem Fachpersonal erfolgt, um Missbrauch und Fehler zu vermeiden.
Nein, das halte ich für nicht nötig. Wenn PTA entsprechend geschult sind und klare Richtlinien vorliegen, sollten sie auch ohne direkte Aufsicht Betäubungsmittel abgeben dürfen.

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com