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AKTUELLE RETAXFALLE

BtM-Rezepte: Augen auf bei Pflaster-Verordnungen

Mit dem Wegfall der Höchst­mengen­regelungen ist eine bedeutende Retax­falle für Apotheken aus der Welt geschafft. Jedoch sind weiter­hin die besonderen Vor­gaben für BtM-Rezepte zu beachten. Neben der verkürzten Vorlage­frist – BtM-Rezepte müssen innerhalb von sieben Tagen nach dem Aus­stellungs­datum in der Apotheke vorge­legt werden – spielen auch formale Vor­gaben eine wichtige Rolle. Hier berichten Apotheken, dass es häufig hapert. Wir stellen dies heute am Bei­spiel von BtM-Pflaster-Ver­ordnungen vor.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com