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Mit dem Wegfall der Höchstmengenregelungen ist eine bedeutende Retaxfalle für Apotheken aus der Welt geschafft. Jedoch sind weiterhin die besonderen Vorgaben für BtM-Rezepte zu beachten. Neben der verkürzten Vorlagefrist – BtM-Rezepte müssen innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungsdatum in der Apotheke vorgelegt werden – spielen auch formale Vorgaben eine wichtige Rolle. Hier berichten Apotheken, dass es häufig hapert. Wir stellen dies heute am Beispiel von BtM-Pflaster-Verordnungen vor.
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