Hat die Aut-idem-Regelung auch Vorrang bei gleichem Präparat mit unterschiedlicher Menge im selben N-Bereich?
Wir haben eine Frage zur Belieferung eines Rezeptes über Trimipramin Neurax Lösung 50 ml N1. Es handelt sich um eine Aut-idem-Verordnung, das Rabattarzneimittel wäre Trimipramin Neurax Lösung 60 ml N1.
Welche Regeln gelten in einem solchen „Sonderfall“, wenn es quasi die gleichen Präparate sind, sogar mit gleichem Normkennzeichen (N1)? Sind wir in diesem Fall verpflichtet, die 60 ml zu bestellen, oder müssen wir die 50 ml abgeben?