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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Wie berechnet man Mehrkosten bei einer Stückelung?
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Wir haben ein Rezept über Orfiril long 300 mg 200 Kapseln zulasten der DAK (105830016) erhalten. Laut Hersteller sind diese erst Ende des Jahres wieder lieferbar, die 100er-Packung hat keinen Liefertermin. Lieferbar sind nur Orfiril long 150 mg 100 Kapseln – wir würden also 4 x 100 St. der Stärke zu 150 mg stückeln. Der Betrag der Zuzahlung ist klar: 5 Euro, die sich aus dem verordneten Präparat ergeben.
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Doch wie ist die Lage bei den Mehrkosten? Für die verordnete Packung wären es 5 Euro Mehrkosten. Stückelt man wie zuvor geschildert, belaufen sich die Mehrkosten auf 19,96 Euro. Was müssen wir dem Patienten in Rechnung stellen?
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Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com
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