APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Mehrkosten trotz Stückelung bei Nichtlieferbarkeit?

Uns wurde ein Rezept über 1 x 50 Stück Cotrim 1 A Pharma zulasten der BARMER vorgelegt. Bei Übernahme in das Verkaufsprogramm wird keine Alternative angezeigt. Da es aber nicht lieferbar ist (auch keine andere Packung mit 50 Stück), möchten wir mit 2 x 20 und 1 x 10 Tabletten stückeln. Für die Zuzahlung soll man von der verordneten Packung ausgehen. Nun hat die verordnete 50-Stück-Packung aber Mehrkosten – können wir trotzdem nur 1 x 5 € abrechnen?

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