Änderung bei den verordnungsfähigen Medizinprodukten
mosquito® med LäuseShampoo 10 bleibt erstattungsfähig
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 beschlossen, mosquito® med LäuseShampoo aus der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie (verordnungsfähige Medizinprodukte) zu streichen, und diese Information am Donnerstag vergangener Woche veröffentlicht.
Die Streichung aus der Anlage V bezieht sich jedoch nur auf Produkte mit dem Namen mosquito® med LäuseShampoo. Das in der ABDA-Datenbank weiterhin gelistete mosquito® med LäuseShampoo 10 bleibt gemäß der Anlage V bis Ende 2028 erstattungsfähig.
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