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Seit März 2017 können Patientinnen und Patienten Cannabisprodukte zulasten der GKV verordnet bekommen. Bei der Erstverordnung musste bislang fast immer eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden. Für Apotheken stellte sich dabei oftmals die Frage nach einer Prüfpflicht. Das wird sich bald ändern, denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt geregelt, wann der Genehmigungsvorbehalt entfällt.
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