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Genehmigungs­vorbehalte Medizinal­cannabis

Was hat es mit den neuen Ausnahmen auf sich?

Seit März 2017 können Patientinnen und Patienten Cannabis­produkte zulasten der GKV verordnet bekommen. Bei der Erst­verordnung musste bislang fast immer eine Genehmigung der jeweiligen Kranken­kasse eingeholt werden. Für Apotheken stellte sich dabei oftmals die Frage nach einer Prüf­pflicht. Das wird sich bald ändern, denn der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat jetzt geregelt, wann der Genehmigungs­vorbehalt entfällt.

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