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Eine Apotheke, die regelmäßig Cannabispräparate abgibt, berichtete uns kürzlich von der Retax eines Rezeptes über ein Cannabisextrakt. Zentraler Punkt war der Apotheken-EK, der Basis für die Preisberechnung ist. Da die GKV diesen nicht nachvollziehen konnte, wurde auf null retaxiert.
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