APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rezeptänderung bei einer BtM-Verordnung

Wir haben eine Frage bezüglich eines BtM-Rezeptes, welches vom Vertretungs­arzt korrekt ausge­stellt wurde, und zwar mit folgenden Angaben: Oxycodon AL 5 mg 20 Hart­kapseln N1 (PZN 13705742). Allerdings bekommt der Patient sonst immer Retard­tabletten. Wir haben dies mit dem Vertretungs­arzt abgeklärt und sollen Retard­tabletten ab­geben.

Muss dieses Rezept vom Arzt geändert werden oder reicht es, wenn wir die Rück­sprache auf dem Rezept dokumentieren und der Arzt das auch auf seinem Durch­schlag ergänzt?

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