APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann eine N2 auf Entlass­rezept abge­rechnet werden, wenn es keine N1 gibt?

Wir haben ein Entlass­rezept über Slenyto 5 mg Retard­tabletten (Verordnung: 0–0–0–1) mit der Kosten­träger­kennung 106492393 (Pronova BKK) erhalten.

Da von Slenyto keine N1-Packungs­größe im Handel ist, sondern als kleinste Norm­größe nur N2 verfüg­bar ist, stellt sich die Frage, ob wir die N2-Packung zu­lasten der Kranken­kasse ab­geben dürfen, obwohl die Pronova BKK keine Ersatz­kasse ist. Wenn ja: Welche Doku­mentation müssen wir auf dem Rezept ver­merken, um Retaxationen zu ver­meiden?

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