APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir Movicol gegen ein anderes Macrogol-Medizin­produkt aus­tauschen?

Wir haben heute ein Rezept über Movicol 100 St. von Norgine (Medizin­produkt) vorge­legt bekommen. Basierend auf der Ver­ordnung haben wir uns folgende Fragen gestellt:

Dürfen wir Movicol Norgine 100 St. bei Nicht­liefer­bar­keit gegen Macrogol Dura 100 St. aus­tauschen? Beide Produkte sind in der Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie gelistet – darf man prinzipiell Medizin­produkte der Anlage V gegen­einander aus­tauschen? Dürften wir bei dem verordneten Medizin­produkt „stückeln“? Uns ist bewusst, dass die Packungs­größen­ver­ordnung für Medizin­produkte nicht gilt. Könnten wir dennoch 5-mal die 20er-Packung von Movicol Norgine abgeben?

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