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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir Movicol gegen ein anderes Macrogol-Medizinprodukt austauschen?
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Wir haben heute ein Rezept über Movicol 100 St. von Norgine (Medizinprodukt) vorgelegt bekommen. Basierend auf der Verordnung haben wir uns folgende Fragen gestellt:
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Dürfen wir Movicol Norgine 100 St. bei Nichtlieferbarkeit gegen Macrogol Dura 100 St. austauschen? Beide Produkte sind in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet – darf man prinzipiell Medizinprodukte der Anlage V gegeneinander austauschen? Dürften wir bei dem verordneten Medizinprodukt „stückeln“? Uns ist bewusst, dass die Packungsgrößenverordnung für Medizinprodukte nicht gilt. Könnten wir dennoch 5-mal die 20er-Packung von Movicol Norgine abgeben?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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