APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rezeptur mit nicht­ver­schreibungs­pflichtigem Wirk­stoff zulasten der GKV ab­rechen­bar?

Immer wieder bekommen wir Ver­ordnungen mit folgen­der Rezeptur im Rahmen einer Chemo­therapie vor­ge­legt:

0,1 % Lidocain in Glandomed Mund­spül­lösung.

Ist diese Rezeptur zulasten der GKV abrechnungs­fähig? Lokalanästhetika sind nicht in Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie gelistet und somit ist die Rezeptur unserer Auf­fassung nach von der Ver­sicherten selbst zu bezahlen. In der Arzt­praxis erhielt die Patientin nun mehr­mals den Hinweis, dass die Rezeptur erstattungs­fähig sei.

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