APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Neue Verordnung bei Aus­tausch der Darreichungs­form des Anti­biotikums nötig?

Uns wurde ein E-Rezept für ein 11-jähriges Kind über „2 x Clarithromycin 1 A 125 mg/5 ml GSE 100 ml PZN 04332176, Dosierung 2 x 10 ml für 7 Tage“ zulasten der BARMER vorgelegt. Wegen Nicht­liefer­bar­keit der Clarithromycin-Säfte könnten wir wie folgt ausweichen: 14 Tabletten mit 250 mg Clarithromycin, Dosierung 2 x 1.

Reicht dafür eine Rück­sprache mit der Ärztin und ent­sprechender Doku­mentation oder benötigen wir ein neues Rezept?

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