APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dreierpackung statt drei einzelner Packungen abgabe­fähig?

Uns wurde ein E-Rezept über drei Packungen Briumvi N1 vorgelegt. Im System der Arzt­praxis kann die im Verhältnis günstigere Dreier­packung (Briumvi N2) nicht ausge­wählt werden.

Müssen wir trotzdem die wirtschaft­lich nach­teiligen drei einzelnen Packungen beliefern oder können wir mit Verweis auf das Problem die Dreier­packung abgeben?

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