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Erster Rabatt­vertrag in Bayern für bio­techno­logische Wirk­stoffe in parenteralen Zube­reitungen

Die AOK Bayern hat im Namen der Landes­verbände der Kranken­kassen und Ersatz­kassen für Bayern einen Rabatt­vertrag zum 01.07.2024 abge­schlossen.

Ausgeschrieben waren folgende Wirkstoffe:

  • Bevacizumab
  • Bortezomib
  • Rituximab
  • Trastuzumab

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Somit müssen Apotheken in Bayern, solange kein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist, bei parenteralen Zube­reitungen mit den oben aufge­führten Wirk­stoffen den jeweiligen Rabatt­partner einsetzen. Die Taxation wird weiter­hin nach Anlage 3 der Hilfs­taxe durch­ge­führt. Bis Ende Juli soll es keine Retaxation geben, falls die Rabatt­verträge nicht beachtet werden.