APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist „Arzt“ als Berufs­be­zeichnung aus­reichend?

Wir haben ein sehr hoch­preisiges Rezept erhalten, auf dem im Arzt­stempel unter der Berufs­bezeichnung nur die Bezeichnung „Arzt“ und keine Fach­arzt­bezeichnung wie z. B. Neurologe ange­geben ist. Zusätzlich ist unter der Arzt­bezeichnung die lebens­lange Arzt­nummer zu finden.

Birgt so etwas Retax­potenzial?

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