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Mellozzan®: erstattungsfähig für Kinder und Jugendliche mit ADHS und Schlafstörungen
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In Mellozzan® ist der Wirkstoff Melatonin in schnellfreisetzender Form enthalten. Das Arzneimittel ist unter anderem zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren zugelassen, die gleichzeitig eine ADHS aufweisen.
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Ausnahme vom Erstattungsausschluss
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Wird in der Apotheke ein Rezept über Mellozzan® vorgelegt, stellt sich oft die Frage nach der Erstattungsfähigkeit, denn die EDV zeigt einen Hinweis wie „Lifestyle-Arzneimittel (Erstattungsausschluss mit Ausnahmen)“ an.
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© MEDICE
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Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mellozzan® in zwei Indikationen zugelassen ist:
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- Zur Behandlung der Insomnie bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren mit ADHS fällt das Präparat nicht in die Liste der Lifestyle-Arzneimittel und ist daher erstattungsfähig.
- Lediglich die zweite Indikation (Kurzzeitbehandlung von Jetlag bei Erwachsenen) ist der Grund für die Einstufung als Lifestyle-Arzneimittel, da es sich dabei um eine „durch die Lebensführung bedingte, kurzzeitige nichtorganische Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus“ handelt – in dieser Indikation ist die Erstattungsfähigkeit nicht gegeben.
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Bei der ärztlichen Verordnung von Arzneimitteln ist nicht vorgesehen, eine Diagnose bzw. eine Indikation auf dem Rezept anzugeben. Eine Prüfpflicht seitens der Apotheke dahingehend ist ebenfalls nicht vereinbart, sofern die Diagnose nicht auf der Verordnung angegeben ist.
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Demnach gilt für die Apotheke: Wird Mellozzan® für Kinder oder Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren zulasten der GKV verordnet, kann es ganz normal über die GKV abgerechnet werden.
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» Zum Pflichttext (PDF)
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