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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Referentenentwurf zur Erweiterung des Impfangebots in Apotheken – mit einem Haken
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Schutzimpfungen gegen das Grippe- und Coronavirus werden bereits seit 2020 in stetig wachsender Anzahl mit Erfolg in Apotheken durchgeführt. Das niedrigschwellige Angebot wird gerne genutzt, und viele Patientinnen und Patienten hätten sich ohne Impfmöglichkeit in der Apotheke mutmaßlich gar nicht impfen lassen. Apotheken tragen somit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung bei.
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Der neue Referentenentwurf der Apothekenreform sieht nun vor, das Impfangebot in den Apotheken weiter auszubauen: Künftig sollen nun auch bestimmte Totimpfstoffe in Apotheken verimpft werden, um die Impfquoten der erwachsenen Bevölkerung zu verbessern. Der Haken an der Sache: Die Grippeimpfungen würden für Personen unter 60 Jahren entfallen, da der Referentenentwurf nur Standardimpfungen in Apotheken vorsieht. Das bedeutet, dass Indikationsimpfungen zum Grippeschutz (z. B. aufgrund einer chronischen Erkrankung) in Apotheken mit Inkrafttreten des Gesetzes wegfallen würden.
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Unsere Frage lautet daher heute:
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Wie würden Sie als Apotheke mit den geplanten neuen Regelungen umgehen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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