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Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband e. V. hinsichtlich einer Friedenspflicht für E-Rezepte geeinigt haben, die bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt. Zuvor gab es diesbezüglich eher einen Flickenteppich aus regionalen Regelungen. Die Friedenspflicht gilt rückwirkend zum 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2024, kann aber so lange verlängert werden, bis nur noch formal fehlerfreie und vollständige E-Rezepte in die Apotheke gelangen.
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