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AKTUELLE RETAXFALLE

Retax beim E-Rezept – trotz Friedenspflicht!

Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass sich der GKV-Spitzen­verband und der Deutsche Apotheker­verband e. V. hin­sichtlich einer Friedens­pflicht für E-Rezepte geeinigt haben, die bundes­weit für alle gesetzlichen Kranken­kassen gilt. Zuvor gab es dies­bezüglich eher einen Flicken­teppich aus regionalen Regelungen. Die Friedens­pflicht gilt rück­wirkend zum 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2024, kann aber so lange ver­längert werden, bis nur noch formal fehler­freie und voll­ständige E-Rezepte in die Apotheke gelangen.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com