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Der Beschluss der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zur Meningokokken-B-Impfung wurde am 29.05.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 30.05.2024 in Kraft getreten. Seitdem ist die Impfung für GKV-Versicherte erstattungsfähig und soll im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht werden. Die Grundimmunisierung kann bis zum Alter von 4 Jahren nachgeholt werden. Da die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen bis jetzt noch keine Vereinbarung zur Vergütung getroffen haben, wird der Impfstoff zurzeit weiterhin auf Privatrezept verordnet. Die Eltern können das Rezept dann zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen.
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