AKTUELLES

Meningokokken-B-Impfung

Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Der Beschluss der Änderung der Schutz­impfungs-Richt­linie zur Meningokokken-B-Impfung wurde am 29.05.2024 im Bundes­anzeiger ver­öffentlicht und ist am 30.05.2024 in Kraft getreten. Seitdem ist die Impfung für GKV-Versicherte erstattungs­fähig und soll im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht werden. Die Grund­immunisierung kann bis zum Alter von 4 Jahren nachge­holt werden. Da die Kassen­ärztlichen Vereinigungen und die Kranken­kassen bis jetzt noch keine Verein­barung zur Vergütung getroffen haben, wird der Impf­stoff zurzeit weiterhin auf Privat­rezept verordnet. Die Eltern können das Rezept dann zur Erstattung bei der Kranken­kasse einreichen.