APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird eine Preisankerüberschreitung auf einem E-Rezept dokumentiert?

Wegen Nichtliefer­barkeit müssen wir den Preis­anker bei einer Verordnung über­schreiten. Es ist ein E-Rezept, daher sind wir unsicher: Wie muss in diesem Fall die Doku­mentation auf der Ver­ordnung erfolgen, in „E-Rezept Änderung“, in „E-Rezept Doku­mentation“ oder gar nicht?

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