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AKTUELLE RETAXFALLE

Festbetrags­durch­einander bei Kinder­arznei­mitteln

In die Diskussion um die Versorgung von Kindern mit den benötigten Arznei­mitteln kam letztes Jahr mit dem ALBVVG Bewegung: Es wurde unter anderem fest­gelegt, dass es für Kinder­arznei­mittel, die aus Sicht des BfArM auf­grund der zuge­lassenen Darreichungs­formen und Wirk­stärken zur Behandlung von Kindern not­wendig sind, keine Fest­beträge mehr geben soll. Damit soll es für die Hersteller wieder wirtschaft­licher werden, Arznei­mittel in diesem Segment auf den Markt zu bringen bzw. im Markt zu halten.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com