DAP ARBEITSHILFE

E-Rezept-Änderungen

Seit 01.01.2024 müssen verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel (gilt nicht für BtM- und T-Rezepte) als E-Rezept verordnet werden. Dies führt zu neuen Heraus­forderungen in Apotheken, aber auch „alte“ Probleme bleiben bestehen. Mal fehlt auf dem Rezept die Dosierung, ein anderes Mal ist ein zusätz­licher Kommentar nötig. Die Apotheke hat die Möglich­keit, über Schlüssel die Fehler im Abgabe­daten­satz zu korrigieren. Die folgende Arbeits­hilfe gibt einen Überblick darüber, welcher Schlüssel wann ver­wendet werden muss.

Zur DAP Arbeitshilfe