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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Aut-idem-Wirkstoffverordnung – unklare Verordnung?
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Uns liegt ein GKV-Rezept vor, bei dem das Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde, allerdings ist nur ein Wirkstoff ohne Firmenzuordnung oder PZN verordnet.
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Dürfen wir einfach den Rabattartikel beliefern oder handelt es sich um eine unklare Verordnung, die nach ärztlicher Rücksprache heilbar ist? Oder benötigen wir ein neues Rezept mit Firmennennung?
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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