APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Aut-idem-Wirkstoffverordnung – unklare Verordnung?

Uns liegt ein GKV-Rezept vor, bei dem das Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde, aller­dings ist nur ein Wirk­stoff ohne Firmen­zu­ordnung oder PZN verordnet.

Dürfen wir einfach den Rabatt­artikel beliefern oder handelt es sich um eine unklare Ver­ordnung, die nach ärztlicher Rück­sprache heilbar ist? Oder benötigen wir ein neues Rezept mit Firmen­nennung?

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